Herbert WenderLetzte Sätze

„He werda?“ – „Es lebe der König!“ – „Im Namen der Republik.“

„He werda?“ – „Es lebe der König!“ – „Im Namen der Republik.“ Editionsphilologische Anmerkungen zur Interpellation am Schluss von „Danton's Tod“ Erschienen in: Letzte Sätze Von: Herbert Wender

Georg Büchner läßt sein Revolutionsdrama bekanntlich nicht mit dem titelgebenden Tod Dantons enden. Vielmehr wird, kurz bevor im historisch bezeugten Geschehen der Henker Samson Dantons Kopf der Menge präsentiert, der Blick vorübergehend in eine der angrenzenden Gassen gelenkt: Die verzweifelte Lucile, die Ehefrau des soeben hingerichteten Dantonisten Camille Desmoulins, strebt dem Revolutionsplatz zu und kreuzt dabei den Weg einiger Frauen, die von dort kommen und das gerade erlebte blutige Spektakel kommentieren, als kämen sie aus dem Theater. Die Schlussszene spielt dann wieder auf dem Revolutionsplatz. Dort beenden zwei Henker ihr Tagwerk mit letzten Verrichtungen an der Guillotine, bevor sie singend abgehen.

Erst nach mehrfacher Verzögerung also kommt das Stück zu seinem eigentlichen Schluss: Zunächst gehen nacheinander die verurteilten Dantonisten in den Tod, aber das der Menge auf dem Revolutionsplatz gebotene Schauspiel bricht vor dem Höhepunkt ab. Gezeigt wird stattdessen, nach einem kurzen Intermezzo, wie die Henker ihren Arbeitstag beschließen. So schiebt der Dramatiker Zug um Zug das Ende des Stücks hinaus, in der Manier Victor Hugos Sublimes und Groteskes in hartem Schnitt gegeneinanderstellend. Dem Abgang der Henker folgt ein weiterer, melodramatischer Auftritt der einsamen Lucile, die sich „auf die Stufen der Guillotine“ setzt und die Hinrichtungsmaschine als „Todesengel“, „Wiege“ und „Todtenglocke“ direkt anredet.

Doch auch mit den von Lucile gesungenen Liedversen – „Viel hunderttausend ungezählt, / Was nur unter die Sichel fällt“ – ist der ultimative theatralische Schluss, sind die ‚letzten Sätze‘ des Dramentexts noch nicht erreicht. Die letzte Teilhandlung beginnt mit dem Auftritt der Nachtwache als den Repräsentanten der revolutionären Macht. Damit endet Danton’s Tod, wie Hamlet – ins Deutsche übersetzt – beginnt: mit der formelhaften Interpellation: „He werda?“ Aber während sich in Shakespeares Exposition die Spannung gleich wieder löst, weil „Es lebe der König!“ die richtige Antwort auf das Qui-vive der Wache ist, führt die identische Gegenrede bei Büchner zur Verhaftung Luciles als Feindin der Revolution. Die dramaturgische List dieser Konstellation liegt darin, dass mit der Replik der Wache, als eigentliches Schlusswort des Dramentexts, ein Bekenntnis zu der in den 1830er-Jahren nicht nur in Deutschland verfemten Staatsform die Zensur passiert.

Fast alle aktuellen Ausgaben bieten die Schlusssequenz in der Fassung von Büchners Manuskript:

(Eine Patrouille tritt auf.)
Ein Bürger. He werda?
Lucile. Es lebe der König!
Bürger. Im Namen der Republik.
(sie wird von der Wache umringt und weggeführt.)1

Abb. 1: Digitalisat der Büchner-Handschrift, Signatur GSA 10/1,1 (Bearbeitungsstand 09.10.2020), Goethe- und Schiller-Archiv (Weimar), Archivdatenbank: https://ores.klassik-stiftung.de/ords/f?p=401:2:::::P2_ID:1356

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als orientiere sich Büchner bei dieser Erfindung am historischen Urteil des Revolutionstribunals: Als Mitinitiatorin einer Verschwörung gegen die Republik wurde Lucile Desmoulins wenig später hingerichtet. Und doch widerspricht kein:e Sachkundige:r jener Verteidigung der Dramenfigur in Paul Celans berühmter Rede zur Verleihung des Büchnerpreises (Der Meridian, 1960): „Gewiß, […] es hört sich zunächst wie ein Bekenntnis zum ‚ancien régime‘ an. Aber hier wird […] keiner Monarchie und keinem zu konservierenden Gestern gehuldigt.“2 Die Sicherheit, mit der Celan seine anti- bzw. apolitische Beurteilung von Luciles überraschender Reaktion auf die Anrufung durch die Nachtwache vorträgt, ist vermutlich der Tatsache geschuldet, dass ihm die letzten Dramenrepliken nicht in der oben zitierten Form vorlagen, denn so werden sie erst seit dem Ende der 1960er-Jahre gedruckt. Wenn er von Luciles letzter Äußerung als von „ihrem plötzlichen ‚Es lebe der König!‘“ (Hervorh. HW) spricht, verweist das auf die Fassung des Erstdrucks (1835), die heute fast nur noch in Online-Textangeboten zu finden ist: „Lucile (sinnend und wie einen Entschluß fassend plötzlich:) Es lebe der König!“3

Es ist das klassische Who-done-it der Editionsphilologie: Wer hat die wortreiche Szenenanweisung zum stummen Ausdruck einer inneren Bewegung in den Text eingefügt? Welches Motiv ist zu erkennen? Und fragt man, wer die Gelegenheit zur Tat hatte, führt das weiter zu der Frage nach dem Tatort: Darmstadt, wo das Drama geschrieben, oder Frankfurt, wo es gedruckt wurde?

Nur in einem waren und sind sich alle, die mit diesen Fragen wissenschaftlich befasst waren, einig: Die überlieferte Handschrift (H) kann nicht der Überlieferungsträger sein, den die Frankfurter Setzer in Händen hielten. Denn H ist in einem sehr strikten Sinn eine Dichterhandschrift, keine andere Hand wird durch dieses Dokument bezeugt. Umstritten ist heute insbesondere die Frage, wo und wann die im Druck verbrauchte Abschrift, die zuvor als Reinschrift Grundlage der zensierenden Redaktion war, hergestellt wurde: Hat Büchner das letzte Manuskript, die überlieferte Handschrift nach Frankfurt expediert? Oder gab es noch eine Reinschrift, die dann im Frankfurter Sauerländer-Verlag redigiert und später im Druck ‚verbraucht‘ wurde? Eine weitere Hypothese impliziert, dass das Problem der Abschrift für die editorische Beurteilung der Szenenanweisung irrelevant sein könnte, weil nämlich die Textergänzung vom Autor brieflich angewiesen werden konnte. Eine sichere Beantwortung der aufgeworfenen Fragen ist jedenfalls auf der Grundlage der heute bekannten Überlieferung nicht möglich.

Herrschende Meinung ist derzeit das Maximum an Unwahrscheinlichkeit: Im Verlag habe Gutzkow, der Redakteur des hauseigenen Literaturblatts, statt wie üblich das eingereichte Manuskript zu bearbeiten, erst einmal eine Abschrift beauftragt, wobei er, aus welchen Gründen auch immer, den Textträger, der angeblich später an Büchner zurückgeschickt wurde, von jeglicher Anweisung an den Abschreiber freigehalten habe. Bei der Szenenanweisung, die vor der zweitletzten Replik in den Dramentext eingefügt wurde, handele es sich um Fremdtext, denn angesichts der biographischen (Flucht-)Umstände sei es wenig wahrscheinlich, dass Büchner noch zu diesem späten Zeitpunkt hätte Einfluss nehmen können auf die Textbearbeitung. Ein weiteres Detail der Überlieferungsgeschichte lässt den Fall der varianten Schlusssequenz noch komplizierter erscheinen. Es sind nämlich zwei eigenhändig bearbeitete Widmungsexemplare des Erstdrucks bekanntgeworden. In beiden strich Büchner auf der letzten Seite des Dramentexts ein überzähliges Wort im ersten der oben zitierten Liedverse – nur zwei Zeilen vor der hier diskutierten Passage also. Die Szenenanweisung vor „Es lebe der König!“ beanstandete er nicht.

Unabhängig davon, wer die Texterweiterung verantwortete, kann gefragt werden, ob die mit der Veränderung verbundene Einengung des Deutungsspielraums als Verbesserung, als Verschlechterung oder als belanglos zu beurteilen ist. Es steht zu vermuten, dass Martin Mosebach, als er 2007 seine – unter dem Titel Ultima ratio regis veröffentlichte – Rede zur Verleihung des Büchnerpreises konzipierte, die Fassung der Handschrift in einer aktuellen Ausgabe vor Augen hatte. Zu schließen ist das aus seinem Bemühen um interpretatorische Offenheit: „Jeder kennt diese letzten Worte, sie sind das Geheimnis oder der Skandal des Stücks und sie machen aus Lucile eine echte Märtyrerin oder eine arme Geistesverwirrte, das ist wohl bis heute unentschieden.“4 Den intendierten Skandal der Mosebach-Rede beschrieb treffend der Beobachter des Börsenblatts:

„Es lebe der König!“, ruft bei Büchner Lucile Desmoulins […] zuletzt. Naheliegend mag es sein, die eben noch für die Revolution Begeisterte deshalb als verrückt anzusehen. Mosebachs kühne Volte aber lag darin, Lucile ernst und beim Wort zu nehmen. Der Dichter, der als konservativ gelobt und fast noch mehr gescholten wurde und der sich selbst gern als reaktionär tituliert, machte es sich zur Freude, das Hoch auf den Monarchen als politische Provokation zu verteidigen. Und mehr noch: Als einen „Tabu-Bruch, der den Namen wirklich einmal verdient […]“. Hier am Ende, mit solcher Interpretation, hätte der Konservative Mosebach seinen Büchner also doch für sich gefunden.5

Von wissenschaftlicher Seite wurde Mosebach vorgeworfen, er ignoriere bewusst die durch „Büchners Quellen“ nahegelegte Deutung: Mit dem Ruf „Es lebe der König!“ „lieferten sich des Lebens überdrüssige Witwen ans Henkerbeil“.6 Doch Mosebach nutzte nur den Deutungsspielraum, der entsteht, wenn an der fraglichen Stelle mehr als eine Quelle in Betracht gezogen wird.7 Einer plausiblen Deutung der angeblich rätselhaften Stelle kommt näher, wer auf den früheren, gesicherten Stand der Quellenforschung zurückgeht. Ein halbes Jahrhundert vor Mosebach, nämlich als 1957 die Darmstädter Dankrede von Erich Kästner gehalten wurde, war noch selbstverständlich, dass Büchner nicht auf das Handeln lebensmüder Witwen anspielte, sondern auf die außergewöhnliche Tat einer Gattin, die von den Zeitgenossen als eine „neue Arria“ betrachtet wurde. Von Kästner wird darauf nur indirekt Bezug genommen: „Lucile Desmoulins darf zur Ophelia werden, und sie darf ‚Es lebe der König!‘ rufen, obwohl nicht sie diesen verbrieften Ruf ausgestoßen hat, um aufs Schafott zu kommen. Sie wurde hingerichtet, aber auf Grund einer Denunziation.“8 Das historische Geschehen wird in der Quelle folgendermaßen dargestellt:

Das schreckliche Tribunal hatte einen gewissen Delavergne […] zum Tode verurtheilt; seine Frau hatte alle mögliche Mittel, aber vergeblich, versucht, ihren Gatten zu retten; als dessen Urtheil gesprochen war, rief sie, um mit ihm zu sterben, mit starker Stimme: „Es lebe der König!“ […] da man nicht recht zu wissen schien, aus welchem Munde dieser verhaßte Ruf gegangen war, so schreitet die junge und schöne Frau vorwärts, und wiederholt noch einmal laut dieselben Worte, indem sie sich den Satelliten des Gerichts überliefert, um mit ihrem Gatten vereinigt zu werden. – Vergeblich ruft ihr unglücklicher Mann, daß man seiner durch Verzweiflung irre geführten Frau verzeihen solle, daß sie diesen Ausruf nur in der Absicht, zu sterben, ausgestoßen habe, der keineswegs als der Dolmetscher ihrer Gesinnungen angesehen werden könne.9

Die Dramenfigur Lucile tut also, was die historische Mme. Delavergne tat, aber der Dichter löste dieses Handeln vom Prozessgeschehen, er zeigt das Herumirren der „durch Verzweiflung irre geführten“ Lucile nach der Verurteilung ihres Mannes, in einem Auftritt vor dem Gefängnis sowie nach der Hinrichtung, auf dem Weg zum Revolutionsplatz. Erst nach der Anrufung durch die Wache fasst sie, mit klarem Bewusstsein, den Entschluss, ihrem Mann in den Tod zu folgen.

Wie komplex sich jeder Versuch gestalten muß, die intendierten, die aktualisierten und die potentiellen Wirkungen dieser letzten Sätze zu eruieren, konnte hier, durch Verweise auf Probleme der Textkonstitution wie der Kontextualisierung, nur angedeutet werden. Zu vermuten ist, dass nur sehr wenige Zeitgenossen Büchners ermessen konnten, auf welches historische Ereignis das Ende der frei erfundenen Schlussszene zu beziehen ist. Gerade deshalb ist zu bezweifeln, dass ein anderer als der Dichter selbst – in dessen Schülerschriften sich der Satz findet: „Wenig Menschen werden je gefunden worden seyn, die den Entschluß zu sterben mit soviel Ruhe haben fassen, mit soviel Beharrlichkeit haben ausführen können“ (wie Kato)10, und in dessen Lustspiel man die Szenenanweisung liest: „LENA (die ihm [sc. dem melancholischen Leonce] ängstlich sinnend zuhört)“11 – die verständnisfördernde Szenenanweisung „(sinnend und wie einen Entschluß fassend plötzlich:)“ erfunden hätte.

Auf der Basis solcher Lesart stellt man verblüfft fest: Georg Büchner hat 1835 eine soziale Konstellation in Szene gesetzt, wie man sie als Modellsituation der Umwandlung von Individuen in Untertanen aus den Schriften Judith Butlers kennt, weil diese eine Imagination Louis Althussers aus der Zeit der sozialen Kämpfe 1968 in Frankreich reflektiert: „[…] la plus banale interpellation policière (ou non) de tous les jours : ‚hé, vous, là-bas !‘ Si nous supposons que la scène théorique imaginée se passe dans la rue, l’individu interpellé se retourne. Par cette simple conversion physique de 180 degrés, il devient sujet.“12 Lucile leistet keinen Widerstand, doch „indem sie sich den Satelliten [… der Revolutionsregierung] überliefert“, unterwirft sie sich nicht der herrschenden Ordnung. Die „verhaßte“ Parole, die, nach kurzem Besinnen, die Anrufung durch die Patrouille beantwortet – Celan nannte das treffend „Gegenwort“ –, ist Provokation, „keineswegs […] der Dolmetscher ihrer Gesinnungen“. Sie stirbt keinen Märtyrerinnen-, sondern einen Liebestod, sie stirbt als „Heldin der ehelichen Liebe“. Die letzten Sätze des Sprechtexts von Danton’s Tod beenden zwei Diskurse zugleich, den Liebes- wie den politischen Diskurs. Verschränkt wird das tragische Geschick einer unschuldigen Sympathieträgerin mit der Widerlegung des dantonistischen Programmsatzes: „die Republik muß anfangen“ (Szene I,1). Offenbar war dem Dichter wichtig, mit dem zuletzt gesprochenen Wort sein Ideal aufzurufen: die Republik der Jakobiner.

References

  1. Büchner, Georg (1834/1835): Danton’s Tod, in: Büchnerportal [http://buechnerportal.de/werke/dantons-tod/] (letzter Zugriff: 11.11.2024).
  2. Celan, Paul (1960): [Der Meridian.] Rede anlässlich der Verleihung des Georg-Büchner-Preises, in: DASD [https://www.deutscheakademie.de/de/auszeichnungen/georg-buechner-preis/paul-celan/dankrede] (letzter Zugriff: 11.11.2024).
  3. Büchner, Georg (1835a): Danton’s Tod. Frankfurt (Main), 1835, in: DTA [https://www.deutschestextarchiv.de/book/view/buechner_danton_1835/?p=156] (letzter Zugriff: 11.11.2024). Vgl. auch die Texteinrichtung in: Büchner, Georg (2012): Gesammelte Werke., hg. v. Gerhard P. Knappp und Herbert Wender. München: Random House.
  4. Mosebach, Martin (2007): Ultima ratio regis, in: DASD [https://www.deutscheakademie.de/de/auszeichnungen/georg-buechner-preis/martin-mosebach/dankrede] (letzter Zugriff: 11.11.2024).
  5. Redaktion Börsenblatt (2007): „Es lebe der König!“ – Mosebach erhält Büchner-Preis in Darmstadt, in: Börsenblatt [https://www.boersenblatt.net/archiv/170988.html], 29/10/2007 (letzter Zugriff: 11.11.2024).
  6. Dedner, Burghard (2007): Saint-Just, Büchner, Himmler. Martin Mosebach und die Frankfurter Allgemeine Zeitung. In: literaturkritik.de [https://literaturkritik.de/id/11348] (letzter Zugriff: 07.12.2024).
  7. Der zweite Beleg, Mosebachs Bezugspunkt, wurde Ende der 1960er-Jahre von einem quellenforschenden Berliner Germanistikstudenten vorgeschlagen, vgl. Mayer, Thomas (1969): Zur Revision der Quellen für ‚Dantons Tod‘ von Georg Büchner. In: Studi Germanici N.F. 7, S. 287–336, hier S. 296. Die spätere Forschung ist dieser Hypothese bedenkenlos gefolgt.
  8. Kästner, Erich (1957): Dankrede zum Büchner-Preis, in: DASD [https://www.deutscheakademie.de/de/auszeichnungen/georg-buechner-preis/erich-kaestner/dankrede] (letzter Zugriff: 07.12.2024).
  9. Unsere Zeit, oder geschichtliche Uebersicht der merkwürdigsten Ereignisse von 1789 – 1830 […]. Bd. XII, Heft 46: „Geschichte des National-Convents“ (1828). Stuttgart, S. 155f.; auf S. 151 beginnt der Bericht zum Prozess gegen Dillon, Lucile Desmoulins u.a.
  10. Büchner, Georg (1830): Schülerschriften, in: Büchnerportal [http://buechnerportal.de/werke/schuelerschriften/] (letzter Zugriff: 11.11.2024).
  11. Büchner, Georg (1836): Leonce und Lena, in: Büchnerportal [http://buechnerportal.de/werke/leonce-und-lena/] (letzter Zugriff: 11.11.2024).
  12. Althusser, Louis (1970): Idéologie et appareils idéologiques d’état (notes pour une recherche), in: La Pensée, Heft 151, S. 3–38, hier S. 31.

SUGGESTED CITATION: Wender, Herbert: „He werda?“ – „Es lebe der König!“ – „Im Namen der Republik.“ Editionsphilologische Anmerkungen zur Interpellation am Schluss von „Danton's Tod“, in: KWI-BLOG, [https://blog.kulturwissenschaften.de/he-werda-es-lebe-der-koenig-im-namen-der-republik/], 03.02.2025

DOI: https://doi.org/10.37189/kwi-blog/20250203-0830

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