Mit dem Zukunftsvertrag in die Vergangenheit
Von der Pandemie verdrängt
Erinnern Sie sich noch an den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“?1 Dieser Nachfolger des Hochschulpakts war eines der ganz großen Themen der hochschulpolitischen Debatte im vergangenen Jahr. Wie viele andere Themen ist er in der Covid-19-Pandemiesituation – wie ich zeigen möchte völlig zu Unrecht – in den Hintergrund getreten. Dies ist zunächst verständlich: innerhalb kürzester Zeit mussten Wissenschaftler*innen sich auf Homeoffice umstellen und Kinder betreuen. Lehrbeauftragten und anderen Honorarkräften drohten im großen Stil die Einkommen wegzubrechen. Viele Studierende standen wegen des Wegbrechens von Nebenverdienstmöglichkeiten vor dem finanziellen Kollaps. Und innerhalb kürzester Zeit musste komplett auf Onlinelehre und -prüfungen umgestellt werden. Diese Extremsituation hat zu einer Diskussion um ein „Nichtsemester“ oder „Kannsemester“ geführt.2 Die Debatte ging von der prekären Beschäftigungssituation der großen Mehrheit der Beschäftigten in Hochschule und Forschung aus und von dem Wissen, dass vom Virus zwar alle getroffen werden können, aber eben doch keinesfalls alle gleich betroffenen sind. Care-Verpflichtungen, Aufenthalts- und Beschäftigungsstatus (um nur einige Dimensionen zu nennen) bedingen massive Ungleichheiten in der Betroffenheit von der Krise.3
Gerade deshalb ist die Stille – wenngleich erklärlich – kaum angemessen. Denn was jetzt einige besonders hart trifft, hat strukturelle Ursachen in der bundesdeutschen Hochschulpolitik, insbesondere in der politisch geschaffenen Beschäftigungsstruktur,4 die zur dauerhaften Prekarisierung eines Großteils der Beschäftigten und einer extremen Konkurrenz um die wenigen Stellen mit Verbleibperspektive – fast nur Professuren – führt. Die Zahl der Professuren jedoch stagniert weitgehend, während die Stellen ‚darunter‘ stetig anwachsen. Der Flaschenhals wird enger.
Risse in der neoliberalen Hegemonie?
Nicht zuletzt dank des Engagements vieler Mittelbauinitiativen im Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft sowie der Gewerkschaften GEW und ver.di im Protestbündnis „Frist ist Frust“ schien sich die Diskussion im vergangenen Jahr doch schon deutlich im Sinne dieser Kritik gedreht zu haben. Das Bündnis hatte die Forderung gestellt, dass die Mittel des Zukunftsvertrags, die anders als bei seinem Vorgänger, dem Hochschulpakt, dauerhaft vom Bund an die Länder fließen werden, zumindest insoweit sie zur Schaffung von Stellen verwendet würden, nur in Dauerstellen resultieren sollten. Ein Befristungsgrund ist nicht mehr gegeben. Damit könnte zumindest eine kleine Trendwende eingeleitet werden. Ein teils euphorische, teils zumindest wohlwollende Unterstützung in der Tendenz kam aus fast allen Richtungen: über 17.000 Wissenschaftler*innen unterzeichnetes die entsprechende Petition, positive Signale, die das Befristungsausmaß von bis zu 93% bei Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr bei fast der Hälfte der Verträge als Exzess anerkennen mussten, kamen vom Wissenschaftsrat und sogar aus der CDU und dem BMBF – bisher Bastionen der Konkurrenzideologie im Hochschulsektor.5
Entsprechend große Hoffnungen waren an die Einigung zwischen Bund und Ländern im vergangenen Jahr geknüpft. Dem zentralen Vertragsziel besserer Bedingungen für Studium und Lehre sollte nicht zuletzt dadurch entsprochen werden, dass – bildhaft gesprochen – die Lehrenden von heute zu Semesterende auch noch die Prüfer*innen sein können. Das Ziel Entfristung hatte es tatsächlich in die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geschafft, die den Rahmen des Zukunftsvertrages setzt. Man findet dieses Ziel dort allerdings nur noch in den allgemeinen Grundsätzen und nicht in den Vergabekriterien. Harte Vergabekriterien sind Studierenden- und Abschlusszahlen sowie Studiendauer. Nicht zuletzt einige Länder hatten sich mit Händen und Füßen gegen Verbindliches zum Thema Befristung gewehrt. Gleichzeitig machten auch wissenschaftsnahe Verteidiger*innen des Status Quo mobil, in diesem Fall die Kanzler*innen der Universitäten, die sich offensichtlich mehrheitlich nicht in ihrer Funktion als oberste Personalverantwortliche sehen, sondern eher als kleinkrämerische Haushälter*innen begreifen. Sie sorgten für einen Aufschrei in den sozialen Medien und eine rege Debatte als sie sich in ihrer „Bayreuther Erklärung“ für das Befristungswesen aussprachen und all die vom Mittelbau geleistete Arbeit in Forschung, Lehre und Verwaltung als eher privates Qualifizierungsinteresse disqualifizierten.6
Den betroffenen Beschäftigten blieb aber nach diesen Dämpfer die Hoffnung auf den derzeit laufenden Konsultationsprozess zwischen dem BMBF und den Ländern (die allesamt im Januar Entwürfe ihrer jeweiligen Verpflichtungserklärung zur Verwendung der Paktmittel beim Bund abgeben sollten). Doch alle Informationen die derzeit (und zwar recht spärlich!) an die Öffentlichkeit dringen, weisen in die gleiche Richtung: Wenn die gemeinsame Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) voraussichtlich in ihrer Sitzung am 26. Juni den Pakt endgültig zuschnürt,7 wird ein skandalös laufendes Verfahren mit ebenso skandalösen Ergebnissen abgeschlossen.
Ein Pakt mit der Vergangenheit
Erstes Skandalon ist die unglaubliche Intransparenz des Konsultationsverfahrens. Kaum eine der Verpflichtungserklärungen der Länder wurde ernsthaft öffentlich diskutiert, keine einzige wurde nach Finalisierung und Übersendung an das BMBF im Januar der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Nicht einmal Parlamentarier*innen ist es gelungen, die Texte zu Gesicht zu bekommen oder Auskunft darüber zu erhalten, welche konkreten Maßnahmen die Länder einzuführen gedenken.8 Der Prozess wird als reines Verwaltungshandeln deklariert. Möglichkeiten der Einfluss- oder wenigstens Stellungnahme durch Vertretungen von Studierenden und Beschäftigten sind nicht gegeben. Aus dem BMBF wurde zudem signalisiert, dass keine Verhandlungen i.e.S. mit den Ländern stattfinden werden, in denen die Treue der Länderkonzepte zu den Vertragszielen auch wirklich durchgesetzt würde. Ein Blick in die Insidern bekannt gewordenen Konzepte Berlins und Brandenburgs zeigt aber an, wohin es wohl insgesamt gehen wird. Viele wohlklingende Ziele – von Chancengleichheit über Digitalisierung bis zu guter Arbeit – finden sich dort. Verbindliche Kriterien oder Verpflichtungen für Entfristungen, die über ohnehin schon geregeltes hinausgehen? Fehlanzeige!
Fast noch schwerwiegender ist Skandalon Nummer zwei: Der Bund als wesentlicher Mittelgeber verzichtet nicht nur im Konsultationsprozess weitgehend auf seine Gestaltungsmacht, sondern auch in Zukunft auf wirksame Sanktionierungen, die sicherstellen, dass die Verwendung der Mittel durch die Länder auch tatsächlich zur Umsetzung der Paktziele beiträgt. „Ein Nachweis der Gegenfinanzierung ist mit den Verpflichtungserklärungen der Länder nicht verbunden“ lässt die Bundesregierung zum Beispiel wissen. Wenn die Länder ihrer Verpflichtung zu äquivalenter Kofinanzierung nicht nachkommen, können sie das auch in den Folgejahren ausgleichen. Eine Mittelrückzahlung für Vertragsbrüchige ist nicht einmal vorgesehen; nur für zukünftige Förderrunden drohen Tricksern dann Mitteleinbußen. Die stets klammen Länder werden diese Laissez-Faire-Haltung dankbar aufnehmen, die Hochschulen sowieso, um sich größtmögliche haushälterische Flexibilität zu bewahren – im Sinne des Wettbewerbs und wieder einmal auf dem Rücken der Beschäftigten.
Ein solcher “Zukunftsvertrag”, wie er sich jetzt immer klarer abzeichnet, wäre dann doch nur ein Pakt mit den Geistern des neoliberalen Gestern. Die Akteure des Protestbündnisses, mithin die organisierten Beschäftigten, haben schon klargemacht, dass sie nicht bereit sind, dies einfach so hinzunehmen, und so wird sich die Auseinandersetzung nun, wenn es um die konkreten Vergabepraxen und deren Evaluation geht, auf die Ebene der Länder und Hochschulen verlagern.
References
- Eine kürzere Version dieses Beitrags erschien am 15.6. im Wissen3-Newsletter der Wochenzeitung DIE ZEIT.
- Vgl. den von fast 17.000 Personen unterzeichneten Aufruf „Das Sommersemester 2020 muss ein ‚Nichtsemester‘ werden – Ein offener Brief aus Forschung und Lehre“
- Vgl. dazu vor allem die Stellungnahmen „Solidarisch durch die Krise“ und „Solidarisch durch die Krise II“ des Netzwerks für gute Arbeit in der Wissenschaft sowie die Forderungen der Frankfurter Hochschulgewerkschaft unter_bau.
- Vgl. Münch, Richard (2011): Akademischer Kapitalismus. Zur politischen Ökonomie der Hochschulreform. Edition Suhrkamp 2633. Berlin: Suhrkamp und Rogge, Jan-Christoph (2015): „The winner takes it all? Die Zukunftsperspektiven des wissenschaftlichen Mittelbaus auf dem akademischen Quasi-Markt“. KZfSS Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 67 (4): 685–707. https://doi.org/10.1007/s11577-015-0341-6.
- Vgl. dazu Ullrich, Peter, und Matthias Neis (2019): „Die Mühen der Ebene“. Soziopolis, 17. Dezember 2019. https://soziopolis.de/beobachten/wissenschaft/artikel/die-muehen-der-ebene/.
- Vgl. ebd. und Eichhorn, Kristin (2019): „Die Bayreuther Erklärung – eine bislang einseitige Debatte“. alma meta (blog). 5. November 2019. https://www.almameta.de/die-bayreuther-erklaerung-eine-bislang-einseitige-debatte/.
- Das heißt formell, die Verpflichtungserklärungen der Länder zur Kenntnis zu nehmen.
- Vgl. dazu v. a. die Kleine Anfrage von Nicole Gohlke, Petra Sitte und Doris Achelwilm (DIE LINKE).
SUGGESTED CITATION: Ullrich, Peter: Mit dem Zukunftsvertrag in die Vergangenheit. Wird die Chance auf einen Ausstieg aus der strukturellen Prekarisierung akademischer Wissensarbeit verpasst?, in: KWI-BLOG, [https://blog.kulturwissenschaften.de/mit-dem-zukunftsvertrag-in-die-vergangenheit/], 24.06.2020