Volker M. Heins

„No Platform“

„No Platform“ Kämpfe um das Recht der freien Rede Von: Volker M. Heins

Das Recht, öffentlich und ohne Angst reden zu dürfen, gehört seit der Antike zu den Fundamenten der Demokratie. Sophokles bezeichnete es als die einzige Waffe der Armen.1 Dass die öffentliche Rede eine Waffe sein kann, heißt, dass sie verletzen kann. Dies wiederum kann zum Anlass genommen werden, Sprecherinnen oder Sprechern den Mund zu verbieten, sie nicht einzuladen oder wieder auszuladen. Die Bedeutung und die Grenzen des Rechts auf freie Rede werden auf diese Weise ihrerseits zu einem Gegenstand der öffentlichen Rede in der Demokratie.

Die Dinge werden noch etwas komplizierter dadurch, dass es unterschiedliche Redesphären gibt, in denen jeweils eigene Regeln gelten. Die Freiheit der akademischen Lehre erlaubt es mir nicht, in meinen Seminaren beliebige Meinungen zu vertreten. Umgekehrt darf ich mich außerhalb der akademischen Redesphäre dem Zwang entziehen, meine steilen Thesen auch noch begründen zu müssen.

Im geschützten Raum der Universität konnte Adorno in den sechziger Jahren den Holocaust als Schlüssel zum Verständnis der modernen Gesellschaft einführen. Er ging noch weiter, indem er den Völkermord an den europäischen Juden mit anderen Ereignissen in Beziehung setzte und allerhand Vergleiche anstellte. Der kritische Philosoph bezeichnete den Holocaust als „prototypisch“ für Verbrechen, die auch heute verübt würden. Er entdeckte „fatale strukturelle Ähnlichkeiten“ zwischen „Gaskammer“ und „Atombombe“ und sah im Holocaust die Geburt einer Welt, die auch nach Auschwitz weiter existierte und sich besonders schrecklich an Schauplätzen wie „Vietnam“ und „Südafrika“ zeigte.2 Anderen Denkern sind solche Vergleiche in jüngster Zeit nicht verziehen worden.

Keine Bühne den Bösen

Seit Jahren verschärfen sich Konflikte um die Redefreiheit innerhalb und außerhalb von Universitäten. Linke Aktivistinnen beanspruchen das Recht, gegen Versuche vorzugehen, die Marginalisierung und Stigmatisierung bestimmter Gruppen (sexuelle Minderheiten, Migrantinnen, die Opfer des Zweiten Weltkriegs usw.) im Medium der öffentlichen Sprache zu vertiefen. Auf der anderen Seite werben rechte Politiker und Publizistinnen unter Berufung auf die Redefreiheit dafür, über Volk und Nation so zu sprechen, wie man kurz nach oder vor dem letzten Weltkrieg über diese Gespenster gesprochen hat. Einige verteidigen sogar ein Recht auf Hass.

Am Anfang der Diskussion um die Grenzen der Redefreiheit steht die universitäre Linke nach 1968. Tumultartige Interventionen gegen die angekündigten Reden externer Gäste waren an der Tagesordnung. In der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte an der Frankfurter Universität hängt ein großes Schwarzweiß-Foto von Barbara Klemm, auf dem eine karnevaleske Störaktion gegen einen Auftritt des nationalkonservativen CDU-Politikers Alfred Dregger irgendwann in den achtziger Jahren zu sehen ist. Ich erinnere mich noch. „Ihr seid die Nazis von heute“, rief der entnervte Politiker in den Hörsaal, als er seine Rede abbrechen musste.

Organisierter ging die britische National Union of Students (NUS) seit den siebziger Jahren vor. „No Platform“ etablierte sich als studentische Praxis des Boykotts von Sprechern, deren Positionen von einem bedeutenden Teil des Publikums als menschenfeindlich und verletzend empfunden wurden. Es ging dabei wohlgemerkt nicht um den Protest gegen eine vernehmbare öffentliche Rede, sondern darum, diese Rede überhaupt nicht erst hören zu müssen. Inakzeptable Sprecherinnen sollten entweder gar nicht eingeladen oder aber, falls sie bereits eingeladen wurden, wieder ausgeladen werden.

Als völlig inakzeptabel galten zunächst die Verteidigung des Faschismus oder die Leugnung des Holocaust. Später kamen andere Positionen hinzu, für die es „keine Bühne“ auf dem Campus geben sollte: Schwulen- und Lesbenfeindlichkeit, Transphobie oder Islamophobie. Ein Streit aus dem Jahr 2015 um den geplanten Auftritt der bekannten Feministin Germaine Greer an der Universität Cardiff zeigte, dass die Bewegung aus dem Ruder zu laufen drohte. Aktivistinnen hatten Tausende von Unterschriften für eine Petition gesammelt, um den Auftritt zu verhindern, was letztlich misslang. Der Vorwurf: Geringschätzung von transsexuellen Personen. Transfrauen, die eine geschlechtsangleichende Operation hinter sich hatten, waren empört, weil die Australierin Sätze wie diesen sagte: „I don’t believe a woman is a man without a cock.“3

Rabiater Provinzialismus

Der Gedanke, den anderen „keine Bühne“ zu geben, ist seitdem immer wieder auf Felder außerhalb der Universität übergesprungen. Öffentliche Lesungen oder Diskussionen in Theatern oder Buchhandlungen werden schwieriger, sobald es um bestimmte Reizthemen geht oder umstrittene Personen eingeladen werden. Noch wichtiger ist eine andere Entwicklung: Nach der antiautoritären Linken hat nun auch die autoritäre Rechte das Prinzip „No Platform“ für sich entdeckt. Ein Musterbeispiel ist der jüngste Krach um den postkolonialen Philosophen Achille Mbembe, der im Herbst die Eröffnungsrede der diesjährigen Ruhrtriennale zum Thema „Reflections on Planetary Living“ halten sollte. Der Streit eskalierte immer weiter, auch als längst klar war, dass das Kulturfestival wegen der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden kann. Innerhalb kürzester Zeit wurde der Träger des Geschwister-Scholl-Preises von einem postkolonialen Prinzen in einen vermeintlich antisemitischen Frosch verwandelt und als Holocaust-Relativierer gebrandmarkt. Das Ziel der Initiatoren der Kampagne bestand darin, Mbembe wieder auszuladen, da seine kontroversen Positionen, wie es wörtlich hieß, „keine Plattform“ in Deutschland bekommen dürften.4

Ich möchte diesen Streit nicht um eine weitere Exegese von Mbembes Schriften bereichern. Mich interessiert an dieser Stelle allein das Zustandekommen der Forderung nach einem Redeverbot in autoritären und antiautoritären Kampagnen. Angriffe auf die Redefreiheit und die Autonomie unterschiedlicher Redesphären sind in jedem Fall hochgradig rechtfertigungsbedürftig. Aber der unterschiedliche Zuschnitt der jeweiligen Kampagnen verschärft das Rechtfertigungsproblem noch.

Ein wichtiges Kriterium für die Unterscheidung autoritär/antiautoritär ist die Frage, wer den Anstoß für die Kampagne zugunsten eines Redeverbots gibt. Antiautoritäre Kampagnen werden typischerweise von Personen gestartet, die sich selbst durch eine angekündigte Rede bedroht, herabgesetzt oder gedemütigt fühlen. Autoritäre Eingriffe in die Redefreiheit kommen dagegen von oben. Hohe Beamte, Regierungsbeauftragte, Vertreter von lokalen oder nationalen Regierungsparteien und konservative Medien ergreifen die Initiative und mischen sich ein in die Angelegenheiten von Universitäten oder Kultureinrichtungen. Auf Unterschriftensammlungen oder ähnliche Instrumente der Mobilisierung einer Basis wird verzichtet. Im Fall Mbembe ist bezeichnend, dass auch Felix Klein, der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, eine öffentliche Debatte, aber keineswegs die Ausladung des afrikanischen Intellektuellen gefordert hat.

Autoritäre Kampagnen für Redeverbote richten sich häufig gezielt gegen die Angehörigen von ohnehin diskriminierten Minderheiten. In den USA traf es Angela Davis und Cornel West. Redefreiheit ist aus der Sicht der neuen Autoritären kein Recht, sondern ein Privileg, das nicht jedem zusteht. Es überrascht nicht, dass ein Journalist wie Alan Posener, der meint, dass am Kolonialismus „nicht alles falsch“5 gewesen sei, ein Problem hat mit einem vielfach geehrten schwarzen Intellektuellen aus dem ehemaligen deutschen „Schutzgebiet“ Kamerun. Posener hat inzwischen auch Edward Said und die gesamte Disziplin der Postcolonial Studies für „antisemitisch“ erklärt.6

Im Unterschied zu den jungen Briten, die als erste „No Platform“-Kampagnen starteten, sind die neuen Autoritären nicht daran interessiert, Schaden von konkreten Personen abzuwenden. Vielmehr fordern sie die Achtung „unserer Werte“7, die in- und ausländischen Intellektuellen und Kulturschaffenden diskussionslos aufgezwungen werden sollen. Internationale Proteste oder der angedrohte Rückzug von ausländischen Professoren aus deutschen Jurys, Preiskomitees oder Berufungsverfahren werden achselzuckend hingenommen.8 Wen kümmert’s, was die Welt da draußen denkt. Man ist zufrieden damit, sie sich nach Kräften vom Leib zu halten.

Entwürdigend oder nur anstößig?

Ihrem Selbstverständnis nach richtet sich das vor fast fünfzig Jahren entwickelte Prinzip „No Platform“ gegen die entwürdigende, nicht aber gegen die bloß unverschämte, provozierende oder anstößige öffentliche Rede. Ziel des antiautoritären Rede-Boykotts ist es bis heute, das polizeibewehrte Redemonopol der Mächtigen und ihre Freiheit anzugreifen, ohnehin marginalisierte Gruppen nach Lust und Laune öffentlich abwerten und ihnen Angst machen zu dürfen. Leider ist die zentrale Unterscheidung zwischen entwürdigender und nur anstößiger Rede in verschiedenen Kampagnen verwässert oder unterlaufen worden. Britische Boykott-Bewegungen und ihre Ableger in den USA und Kanada praktizieren bisweilen eine Unduldsamkeit, die sich nicht mehr rechtfertigen lässt mit der Notwendigkeit, moralische Verwundungen abzuwenden. Den autoritären Nachahmern des antiautoritären Rede-Boykotts sind solche feinen Unterschiede ohnehin egal.

Die von nachdenklichen konservativen Stimmen erhobene Forderung, „den Bösewichten eine Bühne“9 zu geben, wäre glaubwürdiger, wenn nicht immer mitschwingen würde, dass vor allem die Bösewichte in den eigenen Reihen gemeint sind. Dennoch verdient die Forderung Beachtung. Die kaum noch von irgendjemand verteidigte alte Tugend der Toleranz sollte gepflegt werden, solange erwartet werden kann, dass die Gesellschaft der Zuhörenden nicht durch entwürdigende Reden geschädigt wird. Eine Schädigung ergibt sich, wenn die Stellung von bestimmten Gruppen als Gleiche unter Gleichen in der Gesellschaft angegriffen wird. In diesem Sinne schädlich ist vor allem die Hassrede.10 Ihre Bekämpfung berührt aber nicht das Recht, innerhalb und außerhalb der Universität auch anstößige Ideen zur Diskussion zu stellen.

References

  1. Vgl. Kurt Raaflaub, Des freien Bürgers Recht der freien Rede. Ein Beitrag zur Begriffs- und Sozialgeschichte der athenischen Demokratie, in: Studien zur antiken Sozialgeschichte. Festschrift Friedrich Vittinghoff, hrsg. v. Werner Eck u.a., Köln/Wien 1997, S. 11.
  2. Theodor W. Adorno, Nachgelassene Schriften, Abteilung IV: Vorlesungen, Bd. 15: Einleitung in die Soziologie (1968), Frankfurt am Main 1993, S. 35; Bd. 13: Zur Lehre von der Geschichte und von der Freiheit (1964/65), Frankfurt am Main 2001, S. 14; Bd. 14: Metaphysik. Begriff und Probleme (1965), Frankfurt am Main 1998, S. 160, 202.
  3. Zit. in: Steven Morris, Germaine Greer gives university lecture despite campaign to silence her, in: The Guardian, 18. November 2015; https://www.theguardian.com/books/2015/nov/18/transgender-activists-protest-germaine-greer-lecture-cardiff-university
  4. Lorenz Deutsch, Offener Brief an Intendantin der Ruhrtriennale, 23. März 2020; https://www.lorenz-deutsch.de/antisemitismus-keine-buehne-bieten/2234/
  5. „Es war nicht alles falsch am Kolonialismus“, Deutschlandfunk Kultur, 13. Dezember 2019; https://www.deutschlandfunkkultur.de/journalist-alan-posener-es-war-nicht-alles-falsch-am.2950.de.html?dram:article_id=465734
  6. Vgl. Alan Posener, Es reicht mit dem steuerfinanzierten Israelhass!, in: Die Welt, 18. April 2020; https://www.welt.de/kultur/article207338945/Achille-Mbembe-bei-Ruhrtriennale-Es-reicht-mit-dem-steuerfinanzierten-Israelhass.html
  7. Christiane Hoffmans, Falsches Spiel um die Absage der Ruhrtriennale, 27. April 2020; https://www.welt.de/regionales/nrw/article207549301/Antisemitischer-Redner-Falsches-Spiel-um-die-Absage-der-Ruhrtriennale.html?cid=onsite.onsitesearch
  8. Vgl. Hank Reichman, International Scholars Oppose Political Litmus Tests in Germany, in: Academe Blog (American Association of University Professors), 11. Mai 2020; https://academeblog.org/2020/05/11/international-scholars-oppose-political-litmus-tests-in-germany/
  9. Simon Strauss, Den Bösewichten eine Bühne, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9. März 2017; https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/afd-politiker-in-zuericher-theater-ausgeladen-14915464.html
  10. Vgl. Jeremy Waldron, The Harm in Hate Speech, Cambridge, Mass. 2012. https://doi.org/10.4159/harvard.9780674065086

SUGGESTED CITATION: Heins, Volker M.: "No Platform" Kämpfe um das Recht der freien Rede, in: KWI-BLOG, [https://blog.kulturwissenschaften.de/no-platform/], 17.06.2020

DOI: https://doi.org/10.17185/kwi-blog/20200617-0900

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